Kurzgutachten
Wenn Sie wissen möchten was Ihre Immobilie wert ist zum Beispiel, wenn ein Kauf oder Verkauf ansteht oder wenn es sich um einen Nachlassfall/Scheidung handelt, beim dem sich alle Erben/Parteien einig sind und Sie eine schriftlich fundierte Aussage erhalten möchten, dann ist das Kurzgutachten genau das Richtige für Sie.
Das Kurzgutachten wird auf einer ähnlichen Basis wie das Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB / § 2 ImmoWertV erstellt. Der Umfang beinhaltet daher nicht alle Aspekte eines Verkehrswertgutachtens. Der Focus bei der Erstellung des Kurzgutachtens ist auf das wesentliche gerichtet; auf umfangreiche Erläuterungen wird hier verzichtet. An Hand der vorhandenen Unterlagen erstelle ich Ihnen Ihr Kurzgutachten. Der Umfang des Kurzgutachtens beträgt ca. 20 - 35 Seiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das zu bewertende Objekt nur zerstörungsfrei also augenscheinlich untersucht bzw. besichtigt wird und grundsätzlich keine Bauschadensbegutachtung erfolgt. Dazu ist die Beauftragung eines Sachverständigen für Schäden an Gebäuden erforderlich.
Benötigte Unterlagen:
Folgende Unterlagen können je nach Wertermittlung zum Tragen kommen und werden zur Wertermittlung benötigt:
- Grundbuchauszug (aktueller Stand)
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster/Flurkarte
- Flächenberechnungen (Wohn- und Nutzfläche; Bruttogrundfläche)
- Eventuelle Miet- oder Pachtverträge
- Energieausweis (falls vorhanden)
- Vollmacht des Auftraggebers zur Einholung benötigter Informationen
Bei Erbbaurechten, Nießbrauch, Wohnungsrechten, Reallasten etc.: Vorlage der zugrundliegenden Verträge und Nachträge
Bitte beachten Sie, je mehr benötigte Unterlagen im Vorfeld bereits zur Verfügung stehen, umso weniger Nebenkosten fallen für Sie an. Diese Unterlagen sind, sofern sie vorliegen, bei der Objektbesichtigung zu übergeben.
Zur Beurteilung der Lage, des Grundstücks, der Nachbarbebauung sowie der Infrastruktur muss eine sogenannte Ortsbesichtigung durchgeführt werden. Diese ist ebenso ein fester Bestandteil des Gutachtens wie die Beurteilung des zu bewertenden Objektes an Hand der vorliegenden Unterlagen. Bei der Ortsbesichtigung werden alle wertrelevanten Teile des Objektes begutachtet. Abhängig vom Bewertungsobjekt nimmt die Besichtigung zwei bis drei Stunden Zeit in Anspruch.
Das Kurzgutachten kann als Grundlage für Verkaufsargumentationen gegenüber potentiellen Interessenten dienen - besitzt aber keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten.
Das Kurzgutachten für ausschließlich privat wohnwirtschaftlich genutzte Einfamilienhäuser mit einer Gesamtwohnfläche von max. 160m² ohne wesentliche Rechte und Belastungen d.h. zum Beispiel kein Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch erhalten Sie von mir für ein Honorar ab 450€*. Der Zeitbedarf für die Bearbeitung beträgt in Abhängigkeit des Bewertungsumfanges und der eventuell zu beschaffenden Unterlagen ca. 10 - 15 Werktage. Das Honorar für die Erstellung des Kurzgutachtens orientiert sich an der ehemals gemäß HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geltenden Honoraren, ohne dass damit die HOAI im Rahmen des Vertrages Geltung erlangt. Das Honorar für diese Leistungen kann frei ausgehandelt und eine dementsprechende Honorartafel bei mir selbstverständlich eingesehen werden.
*incl. Anfahrt bis 20 km Entfernung
Nebenkosten, Umsatzsteuer
Nebenkosten (Fotos, Kopien, Porto, Telefon, etc.) und Auslagen sind, sofern diese anfallen, in Höhe der tatsächlichen Kosten zu erstatten. Diese Kosten werden durch Belege vom Sachverständigen nachgewiesen. Bei Anfahrtswegen von mehr als 20 km (einfache Fahrt) ab Sachverständigenbüro Oldenburg, wird die Fahrzeit mit dem Stundenhonorar von 85€ und jeder weitere Kilometer mit 0,70€ berechnet.
- Sachverständigenhonorar 85€ je Arbeitsstunde
- Mitwirkungshonorar 45€ je Arbeitsstunde
Mehrausfertigungen des Kurzgutachtens werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftragsgebers gefertigt. Für jede weitere Abschrift werden 50 € berechnet.
*Alle o.a. Preise verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer.